Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Santiano Backstage Ticket – Gewinnspiel.
Die Personenbezeichnungen (z.B. Teilnehmer, Gewinner), welche im vorliegenden Dokument aus rein sprachökonomischen Gründen in maskuliner Form verwendet werden, umfassen Personen jeden Geschlechts (m/w/d).
I. Beteiligte Parteien
Veranstalter des oben benannten Gewinnspiels ist die Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin. Der Veranstalter betreibt neben der oben benannten Gewinnspiel-Webseite die eigene Unternehmenswebseite https://www.universal-music.de/ sowie seine offiziellen Social-Media-Accounts (z.B. auf Facebook, Instagram, Twitter).
Teilnehmer ist jede natürliche Person, die an diesem Gewinnspiel teilnimmt, indem sie die vorliegenden Regeln und Bestimmungen akzeptiert und somit die Dienste des Veranstalters in Anspruch nimmt.
II. Teilnahmeberechtigung
III. Teilnahmestart und Ende des Gewinnspiels
Das oben benannte Gewinnspiel startet am 08.10.2021 um 0:00 Uhr deutscher Zeit und endet am 16.03.2022 um 12.00 Uhr deutscher Zeit.
IV. Teilnahmehandlungen, Gewinn
Insgesamt liegen den Fanboxen 5 Backstage Tickets bei
5 x 1 Backstage Ticket für einen Backstage Tourtag mit einer Begleitperson im Rahmen der „Wenn die Kälte kommt“ Tour und nur in Verbindung mit einem gültigen Konzertticket.
Es kann vorkommen, dass der Veranstalter selbst die Tickets erst kurzfristig vor dem Event erhält. Die Tickets können auf dem Postweg an die vom Gewinner genannte Adresse in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gesendet oder als elektronisches Ticket an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden. Daneben können Tickets auch am Veranstaltungsort hinterlegt werden. Dem Gewinner wird die konkrete Übermittlungsart im Rahmen der Gewinnspielbenachrichtigung mitgeteilt. Im Falle der Vergabe von Gästelistenplätzen werden dem jeweiligen Konzertveranstalter Namen der Gewinner und etwaiger, durch den Gewinner zu benennender Begleitperson übermittelt. Gewinner und Begleitperson haben dafür Sorge zu tragen, dass sie sich vor Ort ausweisen können.
Gewinnern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden grundsätzlich nur bei Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine von dieser beauftragten Person in das Event gelassen. Ist der Veranstalter auch der Veranstalter des Events, kann der minderjährige Gewinner den Veranstalter im Voraus um ein Formular bitten, mit welchem die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Teilnahme am Event erklären und eine Aufsichtsperson bestimmen. Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Mitarbeiter von Veranstalter im Zusammenhang mit der Aktion vor Ort sind zu befolgen.
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Verschiebungen oder den Ausfall von Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen. In einem solchen Fall behält sich der Veranstalter vor, einen adäquaten Gewinn als Alternative festzulegen.
Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Konzertveranstalters und Ticketanbieters.
V. Auswahlverfahren und Benachrichtigung des Gewinners
Die Auswahl des Gewinners erfolgt nach Zufallsprinzip. Es werden ca. 5.000 Boxen zum Verkauf in der Erstauflage angeboten. Liegt einem Käufer der Fanbox ein Ticket bei, ist dieser Käufer der jeweilige Gewinner des jeweiligen Preises. Zur Einlösung des Gewinns muss sich der Gewinner umgehend mit einem Foto/ Beleg des Tickets und unter Angabe seiner Kontaktdaten bei gewinnspiel@electrola.de melden.
VI. Haftungsausschluss
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und beschränkt auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut.
VII. Beendigung und Beschränkung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu.
VIII. Schlussbestimmungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Santiano Backstage Ticket – Gewinnspiel.
Die Personenbezeichnungen (z.B. Teilnehmer, Gewinner), welche im vorliegenden Dokument aus rein sprachökonomischen Gründen in maskuliner Form verwendet werden, umfassen Personen jeden Geschlechts (m/w/d).
I. Beteiligte Parteien
Veranstalter des oben benannten Gewinnspiels ist die Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin. Der Veranstalter betreibt neben der oben benannten Gewinnspiel-Webseite die eigene Unternehmenswebseite https://www.universal-music.de/ sowie seine offiziellen Social-Media-Accounts (z.B. auf Facebook, Instagram, Twitter).
Teilnehmer ist jede natürliche Person, die an diesem Gewinnspiel teilnimmt, indem sie die vorliegenden Regeln und Bestimmungen akzeptiert und somit die Dienste des Veranstalters in Anspruch nimmt.
II. Teilnahmeberechtigung
III. Teilnahmestart und Ende des Gewinnspiels
Das oben benannte Gewinnspiel startet am 08.10.2021 um 0:00 Uhr deutscher Zeit und endet am 16.03.2022 um 12.00 Uhr deutscher Zeit.
IV. Teilnahmehandlungen, Gewinn
Insgesamt liegen den Fanboxen 5 Backstage Tickets bei
5 x 1 Backstage Ticket für einen Backstage Tourtag mit einer Begleitperson im Rahmen der „Wenn die Kälte kommt“ Tour und nur in Verbindung mit einem gültigen Konzertticket.
Es kann vorkommen, dass der Veranstalter selbst die Tickets erst kurzfristig vor dem Event erhält. Die Tickets können auf dem Postweg an die vom Gewinner genannte Adresse in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gesendet oder als elektronisches Ticket an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden. Daneben können Tickets auch am Veranstaltungsort hinterlegt werden. Dem Gewinner wird die konkrete Übermittlungsart im Rahmen der Gewinnspielbenachrichtigung mitgeteilt. Im Falle der Vergabe von Gästelistenplätzen werden dem jeweiligen Konzertveranstalter Namen der Gewinner und etwaiger, durch den Gewinner zu benennender Begleitperson übermittelt. Gewinner und Begleitperson haben dafür Sorge zu tragen, dass sie sich vor Ort ausweisen können.
Gewinnern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden grundsätzlich nur bei Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine von dieser beauftragten Person in das Event gelassen. Ist der Veranstalter auch der Veranstalter des Events, kann der minderjährige Gewinner den Veranstalter im Voraus um ein Formular bitten, mit welchem die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Teilnahme am Event erklären und eine Aufsichtsperson bestimmen. Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Mitarbeiter von Veranstalter im Zusammenhang mit der Aktion vor Ort sind zu befolgen.
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Verschiebungen oder den Ausfall von Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen. In einem solchen Fall behält sich der Veranstalter vor, einen adäquaten Gewinn als Alternative festzulegen.
Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Konzertveranstalters und Ticketanbieters.
V. Auswahlverfahren und Benachrichtigung des Gewinners
Die Auswahl des Gewinners erfolgt nach Zufallsprinzip. Es werden ca. 5.000 Boxen zum Verkauf in der Erstauflage angeboten. Liegt einem Käufer der Fanbox ein Ticket bei, ist dieser Käufer der jeweilige Gewinner des jeweiligen Preises. Zur Einlösung des Gewinns muss sich der Gewinner umgehend mit einem Foto/ Beleg des Tickets und unter Angabe seiner Kontaktdaten bei gewinnspiel@electrola.de melden.
VI. Haftungsausschluss
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und beschränkt auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut.
VII. Beendigung und Beschränkung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu.
VIII. Schlussbestimmungen